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   BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10   

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https://dejure.org/2010,13968
BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10 (https://dejure.org/2010,13968)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10 (https://dejure.org/2010,13968)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 (https://dejure.org/2010,13968)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, StVollzG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines Bestellzettels anstelle des Sichteinkaufs stellt keinen eine eA rechtfertigenden schweren Nachteil dar

  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende Beschränkung auf die Möglichkeit der Erledigung eines Einkaufs mit einer erteilten Vollmacht und einem Einkaufsschein von einem Mitgefangenen

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines Bestellzettels anstelle des Sichteinkaufs stellt keinen eine eA rechtfertigenden schweren Nachteil dar

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines Bestellzettels anstelle des Sichteinkaufs stellt keinen eine eA rechtfertigenden schweren Nachteil dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Vorübergehende Beschränkung auf die Möglichkeit der Erledigung eines Einkaufs mit einer erteilten Vollmacht und einem Einkaufsschein von einem Mitgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; stRspr), sondern auch im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts.
  • BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA zur vorläufigen Regelung von

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10
    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Suhrkamp-Insolvenzverfahren

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht kommt danach nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen in Betracht als die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 2297/10

    Nachteile bei verzögerter Fertigstellung der sog "Ethylenpipeline Süd" überwiegen

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, www.bverfg.de, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 - sowie vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, jew. juris, sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 - sowie vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jew. juris).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 1786/12

    Anforderungen an Darlegung eines schweren, irreparablen Nachteils bzgl

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2010 - 1 BvR 2297/10 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16

    Eilantrag der NPD auf Rückübertragung einer als Sicherheitsleistung abgetretenen

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 20.09.2010 - 1 BvQ 34/10

    Kein schwerer Nachteil infolge vorzeitiger Besitzeinweisung zur Durchführung

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, www.bverfg.de, Rn. 2 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2010 - 1 BvR 2297/10 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen als im Verfahren des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, und vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, juris).
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